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DER AUSBILDUNGSVERTRAG
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt Du mit Deinem
Ausbildungsbetrieb einen Vertrag. Idealerweise
besprichst Du mit Deinem Ausbilder alle Punkte
des Vertrages.
Folgendes muss darin enthalten sein:
• Die Berufstätigkeit, für die Du ausgebildet wirst
• Das genaue Datum des Ausbildungsbeginns und
die Ausbildungsdauer
• Die Dauer der täglichen/regelmäßigen Arbeitszeiten
• Die Dauer der Probezeit
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
• Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht
• Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung
• Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern
erhältst Du Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der
Unterschrift Deines Ausbilders, Deiner eigenen
Unterschrift und – solltest Du noch keine 18 Jahre
alt sein – der Unterschrift Deiner Erziehungsberechtigten.
DIE AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe
Deiner Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt.
Sie richtet sich normalerweise nach tariflichen
Regelungen. Einen Teil der Vergütung kann der
Ausbildungsbetrieb als Sachleistung abziehen,
wenn er Dir z.B. Kost und Logis zur Verfügung
stellt. Du hast jedoch Anspruch auf mindestens 25
Prozent Deiner Netto-Ausbildungsvergütung.
Wie viel Du genau bekommen kannst, erfährst Du
z.B. im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(www.bibb.de). Die Höhe der Vergütung kann
jedoch abweichen, etwa wenn Dein Betrieb nicht
tariflich gebunden ist. Normalerweise steigt die
Vergütung auch mit jedem Ausbildungsjahr.
Absolvierst Du Deine Ausbildung an einer Berufsfachschule,
erhältst Du normalerweise keine Ausbildungsvergütung.
Das ist nur bei wenigen Berufen der Fall. Der Besuch
einer öffentlichen Berufsfachschule ist kostenfrei,
an privaten Berufsfachschulen gelten unterschiedliche
Schulgelder. Es gibt verschiedene
öffentliche und private Förderprogramme, die Dir
bei der Finanzierung helfen können. Erkundige
Dich bei Deiner Berufsfachschule danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens
ein Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber
auch die anfallenden Studiengebühren
und bezahlen Lernmaterial wie z.B. notwendige
Bücher. Einige Firmen zahlen nur während der Praxisphasen
ein Gehalt. Über die genaue Höhe Deiner
Bezüge informierst Du Dich am besten vor Vertragsabschluss.
/(www.bibb.de)