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STADTINSPEKTORANWÄRTER/IN (Duales Studium, Abschluss: Bachelor of Laws)
Sie interessieren sich für Verwaltungsaufgaben,
Wirtschaftswissenschaften und Rechtsanwendung?
Dann bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz
als Stadtinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis
auf Widerruf. In der Ausbildung lernen Sie einige
Bereiche und Aufgaben der Stadtverwaltung kennen.
Je nach Einsatzbereich bearbeiten Sie Anträge,
beraten Bürgerinnen und Bürger, bereiten Rechtsentscheidungen
vor oder erlassen Bescheide.
Wann beginnt die Ausbildung
und wie lange dauert sie?
• Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. September
eines Jahres.
• Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Wie ist die Ausbildung gegliedert?
Die dreijährige Ausbildungszeit (auch Vorbereitungsdienst
genannt) beinhaltet eine Kombination
aus Studium und Praxis und gliedert sich in eine
insgesamt 18-monatige praktische Ausbildung und
eine 18-monatige Studienzeit. Die theoretischen
Grundlagen erwerben Sie an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung NRW.
Die praktischen Fertigkeiten werden Ihnen bei
verschiedenen Fachdienststellen vermittelt, wobei
Sie die entsprechenden Aufgabenbereiche kennenlernen.
Hierzu gehören folgende Bereiche:
• Recht des öffentlichen Dienstes (z.B. Fachbereich
Personal und Organisation)
• Sozialwesen (z.B. Fachbereich Jugend und
Schule, Sozialamt)
• Recht, Sicherheit und Ordnung, Schul- und
Kulturverwaltung, Bauwesen (z.B. Straßenverkehrsamt,
Fachbereich Recht und Ordnung)
• Finanzwesen (z.B. Fachbereich Finanzen,
Rechnungsstellen der Fachdienststellen)
Es ergibt sich eine große Bandbreite an rechtlichen
Fächern, aber auch wirtschafts- und sozialwissenschaftlich
relevante Inhalte werden vermittelt:
• Rechtswissenschaften (Staatsrecht, Bürgerliches
Recht, Kommunalrecht, allgemeines
Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht,
Beamtenrecht, u.a.)
• Wirtschaftswissenschaften (Wirtschafts- und
Finanzwissenschaften, Rechnungswesen,
Kommunales Finanzmanagement u.a.)
• Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften,
Psychologie, Soziologie u.a.)
• sonstige Lehrbereiche (Ethik, Verhaltenstraining,
Methodik wissenschaftlicher Arbeit,
Seminare, Projekte u.a.)
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
• Sie verfügen zum Einstellungstermin über die All-
gemeine
Hochschulreife (Abitur) oder die Fach-
hochschulreife
(schulischer Teil reicht nicht aus).
• Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder
die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
• Sie sind bereit, zu einer bürgerorientierten und
freundlichen Verwaltung beizutragen.
• Sie treten gegenüber Bürgern aufgeschlossen,
flexibel und zuvorkommend auf.
• Sie bringen Ausdauer und Fleiß mit, um sich in
die Aufgaben der Verwaltung einzuarbeiten und
gesetzliche Bestimmungen gewissenhaft und
systematisch anzuwenden.
• Sie arbeiten konzentriert, können logisch
denken und verfügen über gute Deutsch- und
Mathematikkenntnisse.
Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt? (Stand Juli 2019)
• Während der Ausbildung erhalten die Stadtinspektoranwärter/
innen Anwärterbezüge. Diese
betragen zurzeit in allen drei Ausbildungsjahren
1305,68 € monatlich einschl. Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld).
JETZT BEWERBEN
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation
Herrn Asmir Sekic, Tel.: 02041 70-3224
asmir.sekic@bottrop.de
Postfach 101554, 46215 Bottrop
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