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Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht,
Beamtenrecht, u. a.)
• Wirtschaftswissenschaften (Wirtschafts- und
Finanzwissenschaften, Rechnungswesen,
Kommunales Finanzmanagement u. a.)
• Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften,
Psychologie, Soziologie u. a.)
• sonstige Lehrbereiche (Ethik, Verhaltenstraining,
Methodik wissenschaftlicher Arbeit,
Seminare, Projekte u. a.)
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
• Sie verfügen zum Einstellungstermin über die
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die
Fachhochschulreife
(schulischer Teil reicht
nicht aus).
• Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
oder die Staatsangehörigkeit eines
EU-Mitgliedsstaates.
• Sie sind bereit, zu einer bürgerorientierten und
freundlichen Verwaltung beizutragen.
• Sie treten gegenüber Bürgern aufgeschlossen,
flexibel und zuvorkommend auf.
• Sie bringen Ausdauer und Fleiß mit, um sich in
die Aufgaben der Verwaltung einzuarbeiten und
gesetzliche Bestimmungen gewissenhaft und
systematisch anzuwenden.
• Sie arbeiten konzentriert, können logisch
denken und verfügen über gute Deutsch- und
Mathematikkenntnisse.
Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt? (Stand Mai 2022)
• Während der Ausbildung erhalten die Stadtinspektoranwärter/
innen Anwärterbezüge. Diese
betragen zurzeit in allen drei Ausbildungsjahren
1355,68 € monatlich einschl. Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld).
INFO
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation
Herrn Asmir Sekic, Tel.: 02041 70-3224
asmir.sekic@bottrop.de
Postfach 101554, 46215 Bottrop
STADTINSPEKTORANWÄRTER/IN
(Duales Studium, Abschluss: Bachelor of Arts –
Verwaltungsinformatik)
Sie haben Interesse unterschiedliche Bereiche einer
Kommunalverwaltung kennen zu lernen und
möchten bei der Konzeption und Umsetzung von
Digitalisierungsprozessen und IT-gestützten Verwaltungsprozessen
mitwirken? Dann bewerben Sie
sich um einen Ausbildungsplatz als Stadtinspektoranwärter/
in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. In
der Ausbildung lernen Sie einige Bereiche und Aufgaben
der Stadtverwaltung kennen.
Wann beginnt die Ausbildung
und wie lange dauert sie?
• Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. September
eines Jahres.
• Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Wie ist die Ausbildung gegliedert?
Die dreijährige Ausbildungszeit (auch Vorbereitungsdienst
genannt) beinhaltet eine Kombination
aus Studium und Praxis und gliedert sich in eine
insgesamt 18-monatige praktische Ausbildung und
eine 18-monatige Studienzeit. Die theoretischen
Grundlagen erwerben Sie an der Hochschule für
Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV
NRW) am Studienort Münster.
Die praktischen Fertigkeiten werden Ihnen bei
verschiedenen Fachdienststellen vermittelt, wobei
Sie die entsprechenden Aufgabenbereiche
kennenlernen.
Hierzu gehören folgende Bereiche:
• Einsatzgebiet in der Schnittstelle
zwischen den einzelnen Fachbereichen und
der Informationstechnik
• Optimierung bestehender Verwaltungsprozesse
durch gezielten Einsatz von IT
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