INFOS
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• Sozialwissenschaften
(Sozial- und Handlungskompetenzen u. a.)
• sonstige Lehrbereiche
(Methodik, Verwaltungsorganisation u. a.)
Während der fachpraktischen Ausbildung
werden mehrere Bereiche durchlaufen:
• Recht des öffentlichen Dienstes
(z. B. Fachbereich Personal und Organisation)
• Sozialwesen (z. B. Fachbereich Jugend und
Schule, Sozialamt)
• Recht, Sicherheit und Ordnung, Schul- und
Kulturverwaltung, Bauwesen (z. B. Straßenverkehrsamt,
Fachbereich Recht und Ordnung)
• Finanzwesen (z. B. Fachbereich Finanzen,
Rechnungsstellen der Fachdienststellen)
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
• Sie verfügen zum Einstellungstermin mindestens
über die Fachoberschulreife.
• Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder
die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
• Sie sind bereit, einen eigenen Beitrag zu einer
bürgerorientierten und freundlichen Verwaltung
zu leisten.
• Sie treten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
aufgeschlossen, flexibel und zuvorkommend auf.
• Sie bringen Ausdauer und Fleiß mit, um sich in
die Aufgaben der Verwaltung einzuarbeiten und
gesetzliche Bestimmungen gewissenhaft und
systematisch anzuwenden.
• Sie arbeiten konzentriert, können logisch
denken und verfügen über gute Deutsch- und
Mathematikkenntnisse.
Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt? (Stand Mai 2022)
• Während der Ausbildung erhalten die Stadtsekretäranwärter/
innen Anwärterbezüge. Diese
betragen zurzeit in beiden Ausbildungsjahren
1299,78 € monatlich einschl. Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld).
INFO
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation
Herrn Asmir Sekic, Tel.: 02041 70-3224
asmir.sekic@bottrop.de
Postfach 101554, 46215 Bottrop
STADTINSPEKTORANWÄRTER/IN
(Duales Studium, Abschluss: Bachelor of Laws)
Sie interessieren sich für Verwaltungsaufgaben,
Wirtschaftswissenschaften und Rechtsanwendung?
Dann bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz
als Stadtinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis
auf Widerruf. In der Ausbildung
lernen Sie einige Bereiche und Aufgaben der
Stadtverwaltung kennen. Je nach Einsatzbereich
bearbeiten Sie Anträge, beraten Bürgerinnen und
Bürger, bereiten Rechtsentscheidungen vor oder
erlassen Bescheide.
Wann beginnt die Ausbildung
und wie lange dauert sie?
• Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. September
eines Jahres.
• Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Wie ist die Ausbildung gegliedert?
Die dreijährige Ausbildungszeit (auch Vorbereitungsdienst
genannt) beinhaltet eine Kombination
aus Studium und Praxis und gliedert sich in eine
insgesamt 18-monatige praktische Ausbildung und
eine 18-monatige Studienzeit. Die theoretischen
Grundlagen erwerben Sie an der Hochschule für
Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV
NRW).
Die praktischen Fertigkeiten werden Ihnen bei
verschiedenen Fachdienststellen vermittelt, wobei
Sie die entsprechenden Aufgabenbereiche
kennenlernen. Hierzu gehören folgende Bereiche:
• Recht des öffentlichen Dienstes
(z. B. Fachbereich Personal und Organisation)
• Sozialwesen (z. B. Fachbereich Jugend und
Schule, Sozialamt)
• Recht, Sicherheit und Ordnung, Schul- und
Kulturverwaltung, Bauwesen (z. B. Straßenverkehrsamt,
Fachbereich Recht und Ordnung)
• Finanzwesen (z. B. Fachbereich Finanzen,
Rechnungsstellen der Fachdienststellen)
Es ergibt sich eine große Bandbreite an rechtlichen
Fächern, aber auch wirtschafts- und sozialwissenschaftlich
relevante Inhalte werden vermittelt:
• Rechtswissenschaften (Staatsrecht, Bürgerliches
Recht, Kommunalrecht, allgemeines
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