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SOZIALES ENGAGEMENT ALS „BUFDI“
BFD – BUNDESFREIWILLIGENDIENST/FREIWILLIGES SOZIALES JAHR
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) ist an die
Stelle des Zivildienstes getreten und richtet sich an
Frauen und Männer jeden Alters, die sich ehrenamtlich
für das Allgemeinwohl einsetzen möchten.
Das erweiterte Aufgabenspektrum, das die sozial
engagierten Menschen erwartet, deckt soziale und
ökologische Bereiche ab, aber auch Sport, Integration
und Kultur. Es geht also nicht nur um die Betreuung
älterer und behinderter Menschen in Pflegeheimen
oder um die Mithilfe in Kinderheimen
und Krankenhäusern.
Junge Menschen, die mit der Schule fertig sind und
noch nicht direkt studieren oder eine Ausbildung
machen möchten, können hier praktische Erfahrungen
sammeln und die Zeit bis zum Ausbildungs-
oder Studienbeginn sinnvoll nutzen.
Wer noch nicht weiß, welche berufliche Richtung er
einschlagen soll, kann mit dem BFD mögliche Arbeitsgebiete
kennenlernen. Wer berufstätig ist und
sich umorientieren will, kann mit dem BFD etwas
ganz Neues ausprobieren. Wer für einige Zeit aus
dem Job heraus ist, etwa wegen einer Kinderpause,
kann mittels eines Freiwilligendienstes seinen
Neueinstieg starten. Im Rahmen einer beruflichen
Auszeit kann man mit dem BFD soziales, kulturelles
oder ökologisches Handeln kennenlernen und
sich für andere Menschen einsetzen. So bietet der
BFD viele Möglichkeiten, zwanglos Arbeitserfahrung
und Referenzen zu sammeln.
Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste,
BFD, FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und FÖJ (Freiwilliges
Ökologisches Jahr) verfolgen das gleiche
Ziel und sind beinahe identisch ausgestaltet. FSJ
und FÖJ unterliegen allerdings einer Altersgrenze
von 27 Jahren.
Für Personen, die älter als 27 Jahre sind, beträgt
die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes mindestens
ein Jahr. Unter 27-Jährige im BFD müssen in
Vollzeit arbeiten. Freiwillige ab 27 Jahren müssen
ihrer Einsatzstelle wenigstens 20 Wochenstunden
zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu FSJ und FÖJ
kann der BFD nicht im Ausland abgeleistet werden.
Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden
zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle
vereinbart. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung
werden in vielen Fällen von den
Anbietern gestellt bzw. übernommen.
Um BFD- oder FSJ- bzw. FÖJler zu werden, muss
man eine Einsatzstelle finden und sich dort bewerben.
Dies ist etwa mittels einer Stellenbörse im Internet
möglich.
Man kann ein kostenloses Profil online stellen, das
von Einsatzstellen gesichtet wird. Man kann aber
auch selbst eine Einsatzstelle ansprechen. Nach
Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes wird jedem
Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt,
das vielfach sowohl an Hochschulen als auch
in namhaften Unternehmen gern gesehen und positiv
bewertet wird.
INFO
• Dauer: i.d.R. 12 Monate,
mind. 6 Monate und max.
18 Monate – in Ausnahmefällen
bis zu 24 Monate
• Voraussetzung: Vollendung der
Vollzeitschulpflicht
• Mehr Infos unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
/www.bundesfreiwilligendienst.de